(Blogmensgo, schwuler Blog vom 31. Januar 2014) Ein am 17. Januar 2014 veröffentlichter Erlass des österreichischen Verfassungsgerichtshofs erlaubt lesbischen Paaren ab sofort den Empfang von Samenspenden. Bisher durften nach österreichischem Gesetz nur heterosexuelle Paare Samenspenden empfangen.
Österreichische Landesflagge.
Der Regenbogen kommt noch. ©Österreich Werbung / Lamm.
Der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Gerhart Holzinger befindet, dass eine Spermaspende für ein lesbisches Paar den „Schutz der Familie“ nicht bedroht, und dass keine besonders überzeugenden oder schwerwiegenden Gründe gegen eine solche Spende vorliegen. „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden“, meint das höchste österreichische Gericht.
Diese Entscheidung folgte einer Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs, die entsprechende Praxis zu überprüfen, ganz ähnlich wie bereits zuvor beim Adoptionsrecht: Eine Frau muss prinzipiell das biologische Kind ihrer gleichgeschlechtlichen Partnerin adoptieren können. Die Ministerinnen für Frauen bzw. für die Familie haben beide den Urteilsspruch begrüßt.
Berghütte in Flachau. „Zur Samenspende immer geradeaus...“ ©Österreich Werbung / Peter Burgstaller.
Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass in einer Partnerschaft lebenden schwulen Männern nun die Möglichkeit der Leihmutterschaft offen stünde – dies bleibt in Österreich nach wie vor verboten. Auch die Möglichkeit der Eizellenspende für lesbische Paare bleibt in Österreich verboten, um Rechtsstreitereien über die biologische Mutterschaft zu vermeiden.
Kommentar:
Die Themen Adoption, Vaterschaft, Mutterschaft und Fortpflanzung sind sehr kompliziert und schwierig. Häufig werden hier bestimmte Gesichtspunkte (Ethik, Moral, Sittlichkeit, Tradition) zu religiösen, politischen oder ideologischen Zwecken vermischt. Die erreichten Teilerfolge stellen nur einen Bruchteil des gesamten zu gehenden Weges dar.
Auch in unseren Nachbarländern Schweiz und Frankreich wird über diese Themen debattiert, ohne dass bis jetzt eindeutige parlamentarische Entscheidungen gefolgt wären.
Wolfgang / MensGo
(Quellen: diepresse.com vom 17. Januar 2014 sowie blogmensgo.fr.)