(Blogmensgo, schwuler Blog vom 5. Januar 2016) Im Prinzip ist das neue Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft (ziviler Partnerschaft) in Estland am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Vor über einem Jahr wurde es vom Parlament verabschiedet und ist jetzt gültig – dennoch ist es noch nicht anwendbar, weil es in der juristischen Landschaft nicht richtig umgesetzt wurde.

Estland – noch immer keine schwulenfreundliche Destination. © VisitEstonia.com.
Am 9. Oktober 2014 hatte das estländische Parlament das „Gesetz 650 SE zur Lebenspartnerschaft“ verabschiedet (siehe unseren Artikel), das gleichgeschlechtlichen Partnern neben der Partnerschaft auch ein eingeschränktes Adoptionsrecht zubilligte.
Im Prinzip können Schwule und Lesben ab sofort eine Partnerschaft eingehen – allerdings sind die einschlägigen Gesetze und Regelungen noch nicht an die neue Partnerschaft angeglichen worden, so dass die Behörden interessierten Paaren derzeit raten, noch etwas abzuwarten.
Die estländische Notarkammer erklärt dazu, dass es noch immer gesetzliche Unklarheiten gibt, insbesondere zur Scheidung und zum Erbrecht. Man weiß jetzt schon, dass gleichgeschlechtliche Partner beim Erbrecht schlechter gestellt werden sollen als Ehepartner.
Zum Datum der geplanten Anpassungen ist derzeit noch nichts bekannt. Estland ist also zwar der erste baltische Staat und das erste Land der früheren Sowjetunion, die überhaupt eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft anbietet – aber das alles bleibt in einer noch weitgehend ungeregelten und damit unklaren Grauzone.
Wolfgang / MensGo
(Nach Huffington Post vom 3. Januar 2016)