(Blogmensgo, schwuler Blog vom 14. Dezember 2016) Die Abgeordneten des afrikanischen Staats Tschad haben am 12. Dezember 2016 ein neues Strafgesetzbuch verabschiedet, das homosexuelle Handlungen nur noch als Vergehen einstuft. Das vorher geltende Strafgesetzbuch von 1967 betrachtete Homosexualität als Verbrechen, wie auch eine frühere Version des jetzt beschlossenen Gesetzes.
Die geringere Bestrafung homosexueller Handlungen wurde beschlossen, obwohl viele Abgeordnete mit der Begründung, es handle sich um ein „Laster“, das alle Religionen verdammen, weiterhin die Einstufung als Verbrechen forderten.

Das Parlament des Tschad hat sich die Zeit für die Einstufung von Homosexualität als Vergehen genommen – aber die Webseite muss noch warten.
© assemblee-tchad.org
Homosexuelle Handlungen werden im Tschad zukünftig nur noch mit einer Geldstrafe und ggf. auf Bewährung geahndet. Die im früheren Strafrecht von 1967 vorgesehene Gefängnisstrafe wurde abgeschafft.
Der Justizminister hatte sich für die geringere Bestrafung eingesetzt, weil sich der Tschad an bereits unterzeichnete internationale Verträge zu halten hat.
Eine frühere Version des Strafgesetzbuch-Artikels 361 aus dem Jahr 2014 hatte für homosexuelle Handlungen noch Geldbußen von umgerechnet 76 bis 760 EUR und Haftstrafen von 15 bis 20 Jahren gefordert. Erst auf diplomatischen Druck internationaler Interessensvertretungen sowie ausländischer Regierungen gaben die Parlamentarier des Tschad nach und schwächten den Artikel ab.
Wolfgang / MensGo
Hauptquelle: RFI, 13. Dezember 2016.
Erstquelle: Africanews.com, 12. Dezember 2016.